Aufnahmevoraussetzungen
In die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines beruflichen Gymnasiums kann aufgenommen
werden, wer
1. den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen
Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den
Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0
besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache und
Mathematik schlechter als mit "ausreichend" bewertet sein darf.
2. an einem Gymnasium in Klassenstufe 11 versetzt ist, oder
3. an einer Integrierten Gesamtschule die Berechtigung zum Übergang in
die gymnasiale Oberstufe nach § 30 Abs. 3 der Übergreifenden
Schulordnung vom 12.6. 2009 (GVBL. S. 224), BS 223-1-35, in der
jeweils geltenden Fassung erworben hat, oder
4. den qualifizierten Sekundarabschluss I aufgrund des § 9 Abs. 2 der
Berufsschulverordnung besitzt.
5. im berufsbildenden Bereich die Fachhochschulreife erworben hat oder eine
zweijährige höhere Berufsfachschule mit mindestens befriedigenden
Leistungen absolviert hat, kann ohne Besuch der Einführungsphase sofort
in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines beruflichen Gymnasiums gleicher
Fachrichtung aufgenommen werden, sofern er in der Sekundarstufe
während mindestens mindestens zwei Schuljahren oder im Umfang von
mindestens 200 Stunden am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als
Pflicht- oder Wahlpflichtfach teilgenommen hat und dieses Unterrichtsfach
mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossen hat.
Ausnahmen hierzu bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde.
Aufnahmeverfahren
Ist die Zahl der Bewerber größer als die Zahl der Schulplätze, wird ein
Aufnahmeverfahren durchgeführt, bei dem alle Bewerber (auch die Bewerber mit
dem Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums)
entsprechend ihrem Notendurchschnitt in eine Rangliste kommen. Die Schulplätze
werden dann nach dieser Rangliste verteilt.