Höhere Berufsfachschule — Ernährung und Versorgung

  • Qualifizierter Sekundarabschluss I oder
  • ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  1. „Staatlich geprüfte/r Hauswirtschaftsassistent/ in“ (abgeschlossene Berufsausbildung in schulischer Form)
  2. „Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in“ (abgeschlossene Berufsausbildung im dualen System) *
  3. Allgemeine Fachhochschulreife nach bestandener Fachhochschulreifeprüfung und zusätzlichem Praktikum von 14 Wochen **): Die Abschlüsse 2. und 3. sind freiwillige Möglichkeiten.

2 Jahre Vollzeit

  • Berufliche Tätigkeit als Hauswirtschaftsassistent/in oder als Hauswirtschafter/in im Großhaushalt, Privathaushalt oder in der Gastronomie
  • Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege oder Altenpflege
  • Weiterbildung:
    z. B. Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in, Meister/-in in der städtischen Hauswirtschaft
  • Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
  • 12 Wochen in dualer Form in der Schulzeit (14 tägiges Blockpraktikum,
  • danach 1 Tag pro Woche (immer dienstags) in den ersten drei Halbjahren,
  • 1 Blockwoche vor den Sommerferien)
  • zusätzlich ein Wahlpraktikum von vier Wochen in den Ferien für die Zusatzqualifikation: „Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in“
  • Schwerpunkte innerhalb des Praktikums: Ernährung und Service, Wohnen und Reinigen, Textilpflege und –instandhaltung
  • Nach dem ersten Schuljahr Wechsel in duale Ausbildung möglich.
  1. Die Abschlussprüfung zur Hauswirtschaftsassistentin/ zum Hauswirtschaftsassistenten erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form einschließlich einer Projektarbeit im Fach BBU.
    Wer im Fach „Berufbezogener Unterricht“ kein ausreichend erzielt, hat die Abschlussprüfung nicht bestanden.
  2. Die Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter nach § 40,3 erfolgt in schriftlicher und praktischer Form.
    Die Prüfung muss vor einem externen Prüfungsausschuss abgelegt werden.
  3. Die Fachhochschulreifeprüfung erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form.