Hauswirtschafter*in Berufsausbildung

  • Abschluss der Berufsreife
    oder
  • ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Ausbildungsvertrag
  • Teilzeitunterricht
  • Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Typ I für Hauswirtschaft/Sozialwesen oder der Berufsfachschule Typ II Hauswirtschaft/ Sozialwesen oder der Höheren Berufsfachschule Hauswirtschaft wird als erstes Ausbildungsjahr angerechnet.
  • „staatlich geprüfte/r Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter“
  • Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I

sofern Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (5 Jahre)

  • 3 Jahre duale Ausbildung (Betrieb und Schule)
    Unterrichtsanteil: insgesamt 1440 Stunden
  • 1. Ausbildungsjahr:  Berufliche Grundbildung, 2. und 3. Ausbildungsjahr: Berufliche Fachbildung
  • Teilzeitunterricht
  • Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Typ I für Hauswirtschaft/Sozialwesen oder der Berufsfachschule Typ II Hauswirtschaft/ Sozialwesen oder der Höheren Berufsfachschule Hauswirtschaft wird als erstes Ausbildungsjahr angerechnet.
  1. Pflichtfächer

Deutsch/Kommunikation (G)
Sozialkunde/Wirtschaftslehre (K)
Religion (G)
Sport (G)

Berufsbezogener Unterricht (K)
Lernfelder

  1. Beruf und Betrieb präsentieren
  2. Verpflegung zubereiten und anbieten
  3. Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
  4. Personen wahrnehmen und beobachten
  5. Güter beschaffen,lagern und bereitstellen
  6. Personen und Gruppen unterstützen und betreuen
  7. Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
  8. Verpflegung von Personengruppen planen
  9. Räume und Wohnumfeld gestalten
  10. Produkte und Dienstleistungen anbieten
  11. Personen in besonderen Lebenssituationen aktivieren, fördern und betreuen
  12. Verpflegung als Dienstleistung zu besonderen Anlässen planen und anbieten
  13. Produkte und Dienstleistungen vermarkten
  14. Bei der Personaleinsatzplanung mitwirken und Personen anleiten
  1. Wahlpflichtfächer

(K) = Kernfach
(G) = Grundfach

Als qualifizierte Fachkraft

  • in hauswirtschaftlichen Großbetrieben (Altenheime, Jugendherbergen, Krankenhäuser …)
  • in Wohn-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
  • in Privathaushalten
  • in Dienstleistungsbetrieben (Caterer, ambulanter Pflegedienst…)

Staatlich geprüfte/r

  • Meister/in im städtischen Bereich
  • Fachhauswirtschafter/in für ambulante Dienste
  • Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
  • Zwischenprüfung nach dem 3. Ausbildungshalbjahr
  • Staatlich geprüfte Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (schriftlich und praktisch nach der Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 19.März 2020, im Sinne des § 4 Absatz 1des Berufsbildungsgesetzes)