Berufsfachschule I — Ernährung und Hauswirtschaft

  • Berufsreife oder gleichwertiger Abschluss ohne Vorgabe eines Notendurchschnittes der abgebenden Schule
  • Schulbesuchspflicht einer BF I mit unterschiedlichem Schwerpunkt besteht für alle, die die Berufsreife an der Realschule plus erworben haben und nicht in einme Berufsausbildungvesrhältnis oder einem Arbeitsverhältnis stehen und die Pflicht zum Schulbesuch noch nicht erfüllt haben.

Das Ziel ist der Erwerb einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung.

  • 1 Jahr
  • Vorgesehen sind 38 Wochenstunden mit hohem Anteil an fachpraktischem Unterricht in den Schwerpunkten.
Gesamtstundenzahl
A. Pflichtfächer

 

1. Deutsch/Kommunikation (K) 120
2. Fremdsprache Englisch (K)   80
3. Mathematik (K) 120
4. Religion oder Ersatzfach Ethik (G)   80
5. Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G)   40
6. Gesundheitserziehung/Sport (G)   80
7. Stärkenorientierte Methode (G)   40
8. Berufsbezogene Grundbildung/
Methodentraining (K, Fpr)
240
9. Praxismodule (K, Fpr)) 480
B. Wahlunterricht   80
Biologie, Chemie oder Physik (G) (80)
Arbeitsgemeinschaft (G) (80)
Textverarbeitung (G) (80)
C. Förderunterricht 120
D. Pädagogische und organisatorische Unterrichtsgestaltung

 

160

 

Pflichtstundenzahl  1640

Info ab SJ 14/15: Bewegungsorientierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip.

Im Schwerpunkt Hauswirtschaft/Sozialwesen ist ein vierwöchiges Praktikum in den Bereichen Haushalt oder Sozialpädagogik abzuleisten. Dieses kann zur Hälfte auch in den Schulferien erfolgen.

  • Qualifikationsnachweis über den Erwerb der beruflichen Grundbildung
  • Das Abschlusszeugnis der BF I wird erteilt, wenn höchstens in einem Fach die Note mangelhaft gegeben ist und in den Fächern „Berufsbezogener Unterricht“ und „Fachpraxis“ mindestens ausreichende Leistungen vorliegen.
  • Der Abschluss der BF I Hauswirtschaft / Sozialwesen wird als erstes Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin anerkannt.
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird.