Höhere Berufsfachschule — Sozialassistenz

Qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss

  • Schulische Berufsqualifikation
    „Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in“ als Eingangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher) oder Heilerziehungspflege oder andere sozialpädagogische und sozialpflegerische Beruf
  • Zusatzqualifikation
    Allgemeine Fachhochschulreife für die gesamte Bundesrepublik Deutschland durch Fachhochschulreifeprüfung

Vollzeit: 2 Jahre mit integrierter fachpraktischer Ausbildung

Während der Ausbildung ist ein 16-wöchiges Praktikum zu absolvieren, welches teilweise im Block- und teilweise in dualer Form (an 2 Tagen pro Woche) innerhalb der beiden Schuljahre und ausschließlich während der Unterrichtszeit absolviert wird.

Für die Fachhochschulreife ist zusätzlich ein 10wöchiges Praktikum zu absolvieren. Diese Praktikumszeiten werden in den Ferien absolviert. Zudem ist es möglich die Prakiszeiten nach den Abschlussprüfungen nachzuholen. Das Zeugnis zur Fachhochschulreife wird in diesem Fall jedoch erst nach dem Nachweis der 10 Wochen Praktikum ausgehändigt.

Die Alice-Salomon-Schule bietet über Erasmus Plus die Möglichkeit die Praktika auch im Ausland zu absolvieren. Aktuell bieten wir Auslandspraktika in folgenden Ländern an: Finnland, Schweden, Kroatien, Spanien und Italien.

  • Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik um Erzieher / Erzieherin zu werden
  • Besuch der Fachschule für Altenpflege oder Heilerziehungspflege
  • Tätigkeit als Zweitkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
  • Besuch der Berufsoberschule II zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife
  1. Die Abschlussprüfung zur „staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)“ gliedert sich in
  • eine praktische,
  • eine schriftliche und
  • eine mündliche Prüfung.
  • Zu der Prüfung wird zugelassen, werden Bildungsgang im zweiten Halbjahr des zweiten Schuljahres besucht und
  • nachweist, dass das Praktikum mindestens zu zwei Dritteln absolviert und
  • die bis dahin erfolgte Teilnahme am Praktikum in der Bescheinigung der Praktikumsstelle als erfolgreich bewertet wurde.
  1. Die Fachhochschulreifeprüfung erfolgt in schriftlicher und ggf. mündlicher Form.