Sozialpädagogische/r Assistent/in

Berufsreife oder einschlägige dreijährige Berufserfahrung

Berufsbezeichnung: sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent

  • Kindertageseinrichtungen, Horte
  • Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung
  • pflegerische Einrichtungen mit Betreuungsangeboten (Altenheime, Seniorenresidenzen etc.)
  • Ganztagsschulen, Ganztagsbetreuung
  • Wohnformen der Eingliederungshilfe
  • Orte der Teilhabe im Sozialraum
  • Freizeit- und Begegnungsstätten
  • 3 Jahre (Verkürzung auf 2 Jahre möglich)
  • die Auszubildenden erhalten einen Ausbildungsvertrag
  • die Ausbildung wird vergütet (Ausbildungsgehalt)
  • Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Teil (2400 Stunden) und einen praktischen Teil (2250 Stunden)
  • mindestens 2250 Stunden Praxis
  • 750 Stunden pro Ausbildungsjahr
  • entspricht 2 Tagen Praxis pro Woche

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