Berufsfachschule I — Gesundheit und Pflege

  • Berufsreife oder gleichwertiger Abschluss ohne Vorgabe eines Notendurchschnittes der abgebenden Schule
  • Schulbesuchspflicht einer BF I mit unterschiedlichem Schwerpunkt besteht für alle, die das Abschlusszeugnis der Realschule plus haben und nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis stehen und die Pflicht zum Schulbesuch noch nicht erfüllt haben.

Das Ziel ist der Erwerb einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung.

  • 1 Jahr
  • Vorgesehen sind 38 Wochenstunden mit hohem Anteil an fachpraktischem Unterricht in den Schwerpunkten.
Gesamtstundenzahl
A. Pflichtfächer

 

1. Deutsch/Kommunikation (K) 120
2. Fremdsprache Englisch (K) 80
3. Mathematik (K) 120
4. Religion oder Ersatzfach Ethik (G) 80
5. Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G) 40
6. Gesundheitserziehung/Sport (G) 80
7. Stärkenorientierte Methode (G) 40
8. Berufsbezogene Grundbildung/
Methodentraining (K, Fpr)
240
9. Praxismodule (K, Fpr)) 480
B. Wahlunterricht 80
Biologie, Chemie oder Physik (G) (80)
Arbeitsgemeinschaft (G) (80)
Textverarbeitung (G) (80)
C. Förderunterricht 120
D. Pädagogische und organisatorische Unterrichtsgestaltung

 

160

 

Pflichtstundenzahl  1640

 

Info ab SJ 14/15: Bewegungsorientierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip.

Es ist ein vierwöchiges Praktikum im Bereich Sozialpflege/Pflege abzuleisten. Dieses kann zur Hälfte auch in den Schulferien erfolgen.

  • Qualifikationsnachweis über den Erwerb der beruflichen Grundbildung
  • Das Abschlusszeugnis der BF I wird erteilt, wenn höchstens in einem Fach die Note mangelhaft gegeben ist und in den Fächern „Berufsbezogener Unterricht“ und „Fachpraxis“ mindestens ausreichende Leistungen vorliegen.
  • Der Abschluss der BF I Gesundheit/Pflege wird als Eingangsvoraussetzung für die Fachschule für Altenpflegehilfe angerechnet.
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird.