Berufsfachschule Pflege (Generalistik)

Im Jahr 2020 startete die neue generalistische Pflegeausbildung. Es wurden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (Krankenhaus, Pflegeheim, ambulante Pflege etc.) befähigt. Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • Hauptschulabschluss mit einer mindestens einjährigen Assistenz- oder Helfer*innenausbildung in der Pflege (muss bestimmten Bedingungen genügen)
  • Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
  • Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelfer*innenausbildung und 120 Std. externem Praktikum die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt wird.
  • 3 Jahre
  • 2 Jahre (mit Assistenz- oder Helfer*innenausbildung)
  • Die Ausbildung wird vergütet
  • Lehr- und Lernmittel werden kostenlos von der Einrichtung zur Verfügung gestellt
  • Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen
  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen
  • eigenständige Durchführung ärztlich angeordnete Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation
  • fachliche Kommunikation und effektive Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und

Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil.

Schulischer Teil

  • Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet an der Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden.

Praktischer Teil

  • Die praktische Ausbildung in den Einrichtungen ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher.
  • Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) ab.
  • Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.
  • Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • Pflichteinsatz ambulante Pflege Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
  • Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
  • Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
  • Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)
  • Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Pflegefachmann / Pflegefachfrau
  • Altenpfleger*in (bei Spezialisierung im letzten Ausbildungdrittel auf die Pflege alter Menschen)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in (bei Spezialisierung im letzten Ausbildungdrittel auf die Pflege von Kindern)