„Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin /staatlich geprüfter Altenpflegehelfer“
Der Unterricht in der Fachschule für Altenpflege – Fachrichtung Altenpflegehilfe umfasst folgende Lernmodule:
Besuch der 2-jährigen, verkürzten generalistischen Pflegeausbildung mit Abschluss „Pflegefachfrau/- mann“ / „AltenpflegerIn“ oder „Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn“.
Die Abschlussprüfung zur Altenpflegehelferin / zum Altenpflegehelfer erfolgt in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form.