​​Fachschule – Altenpflegehilfe

  • Nachweis des Abschlusses der Berufsreife oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses,
  • die Vorlage eines Ausbildungsvertrages
  • ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Bewerberin oder der  Bewerber in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist. Dieses Zeugnis darf erst im Februar beantragt werden.
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Eine Aufnahme in die Fachschule erfolgt nur, wenn bis spätestens 15. Juli des jeweiligen Jahres sowohl ein Ausbildungsvertrag als auch  ein aktuelles ärztliches Attest der gesundheitlichen Eignung für den Beruf  der Schule vorliegen.

„Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin /staatlich geprüfter Altenpflegehelfer“

  • Vollzeit: 1 Jahr mit integrierter fachpraktischer Ausbildung und 120 Std. externem Praktikum.
  • Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Der Unterricht in der Fachschule für Altenpflege – Fachrichtung Altenpflegehilfe umfasst folgende Lernmodule:

  • In den Beruf Altenpflege eintreten
  • Alte Menschen personen- und situations-bezogen pflegen
  • Dementiell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen pflegen
  • Anleiten, beraten und Gespräche führen
  • Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
  • Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen
  • Regionalspezifisches Lernmodul
  • Altenheime
  • Pflegeheime
  • Altentagesstätten
  • Sozialstationen
  • Krankenhäuser
    u.a.

Besuch der 2-jährigen, verkürzten  generalistischen Pflegeausbildung mit Abschluss „Pflegefachfrau/- mann“ / „AltenpflegerIn“ oder „Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn“.

Die Abschlussprüfung zur Altenpflegehelferin / zum Altenpflegehelfer erfolgt in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form.